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Dichtheitsprüfung

Kälteanlagen mit mehr als 3 kg Füllgewicht müssen überprüft werden.

Das Europäische Parlament hat verschiedene Verordnungen zur Sicherstellung der Dichtheit von stationären Kälte-Klimaanlagen und Wärmepumpen erlassen. Soweit die Notwendigkeit bestand, ist die nationale Umsetzung durch die Chemikalien-Ozon- schichtverordnung in Deutschland erfolgt.

In der folgenden pdf-Datei haben wir die Eckpunkte der Dichtheitsprüfung kurz und knapp erläutert: Übersicht Dichtheitsprüfung

Danach ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, die Dichtheit der Systeme durch verschiedene Maßnahmen sicherzustellen. Bei Verstößen werden Bußgelder bis 50.000 EUR angedroht.

Im folgenden LINK haben wir aktuelle Dienstleistungsangebote für Sie ausge- arbeitet: Übersicht Dienstleistungsangebote

Es muss davon ausgegangen werden, dass die Behörden in Kürze mit der Überprüfung der Dichtheitsbescheinigungen und Betriebs- handbücher beginnen.

Die Umsetzung dieser EU-Verordnungen erfordert einen enormen Aufwand für Sie als Anlagenbetreiber und uns als Kälte- anlagenbau-Fachbetrieb.

Im Rahmen des täglichen Reparaturgeschäftes werden wir die von uns betreuten Anlagen maschinentechnisch dokumentieren und mit einer K+K Ident-Nr. versehen. Nur so können wir die notwendigen Dokumentationen sicherstellen.

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Kundendienstleiter in den verschiedenen Standorten gerne zur Verfügung:

Hameln-Hannover Herr Heinz Hillmer
e-mail: h.hillmer@kaelte-klima-gmbh.de

Northeim-Kassel Herr Thomas Ihlemann
e-mail: t.ihlemann@kaelte-klima-gmbh.de

Bielefeld-Paderborn Herr Joachim Belke
e-mail: j.belke@kaelte-klima-gmbh.de

Dresden-Chemnitz Herr Uwe Klotz
e-mail: u.klotz@kaelte-klima-gmbh.de

Halle/Leipzig Herr Dennis Goller
e-mail:d.goller@kaelte-klima-gmbh.de

München Herr Dirk Buschmann
e-mail:d.buschmann@kaelte-klima-gmbh.de
Kernaussagen Dichtheitsprüfung:

Das Austreten von Kältemittel soll verhindert werden.

Bei FCKW / H-FCKW (z.B. R22-Anlagen) >3 kg Füllgewicht:
  • Wartung (regelmäßig)
  • Inspektion (regelmäßig)
  • Dichtheitsprüfung (mind. 1x jährlich)


Bei FKW / H-FKW (z. B. R134a, R404A, R407C, R410A-Anlagen)
>3 kg Füllgewicht:
  • Verpflichtung zur Dichtheitsprüfung in Abhängigkeit vom Füllgewicht (siehe Tabelle)


Führen eines Betriebshandbuches je Kälteanlage zur Dokumentation durchgeführter Arbeiten (Aufbewahrungspflicht 5 Jahre)

Durchführung der Arbeiten ausschließlich von Kälteanlagen- bauern, die in der Chemiekalien- Ozonschichtverordnung als Sachkundige bestimmt sind.
 
 
AKTUELLE EG-VERORDNUNGEN:
Download der
EG-Verordnung 2037/2000

pdf-126 KB



Download der
EG-Verordnung 842/2006

pdf-112 KB



Download der
EG-Verordnung 1494/2007

pdf-126 KB



Download der
EG-Verordnung 1516/2007

pdf-126 KB



Download der
Chemikalien-
Ozonschichtverordnung vom 13.11.2006

pdf-51 KB



Download der
Chemikalien-
Klimaschutzverordnung vom 02.07.2008

pdf-3587 KB


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