Verknappung von R422D (Ersatz für R22)



Seit dem 1.1.2015 ist der Einsatz von R22 komplett verboten. Als Ersatzkältemittel wird das Kältemittel R422D eingesetzt.
Seit dem 1.1.2015 darf R22 laut EG Verordnung 2037/2000 aufgrund seiner schädigenden Wirkung auf die Ozonschicht nicht mehr eingesetzt werden. So ist es zwar möglich, eine Anlage über den 1.1.2015 hinaus mit R22 zu betreiben, es darf jedoch nicht mehr in den Kältemittelkreislauf eingegriffen und vor allem darf dieses Kältemittel nicht mehr nachgefüllt werden.
Bei Umstellungen wurde und wird hauptsächlich das Ersatzkältemittel R422D eingesetzt. Das abgesaugte R22 ist zu entsorgen. R422D und andere Ersatzkältemittel sind von Großhändlern nur noch mit Tagespreisen erhältlich, die Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden.
Wir raten deshalb dringend über Neuanlagen nachzudenken. Unser Fachpersonal steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.