Verwendungsverbote für R404A, R507, R422D (GWP ≥ 2500) ab dem 01.01.2020


Der nächste Schritt der F-Gase-Verordnung 517/2014 steht für den 1.1.2020 an. Das Inverkehrbringen ortsfester Kälteanlagen mit einem Kältemittel (GWP ≥ 2500) ist dann ebenso verboten, wie das Nachfüllen von Kälteanlagen mit den entsprechenden Kältemitteln R404A, R507, R422D (Füllmenge ≥ 40t CO2 Äquivalent).
Jun2019

Einsatz von R32 zur Teil-Lösung der F-Gase VO


Zur Umsetzung der F-Gase VO, die eine Verringerung der teilfluorierenden Treibhausgase in der EU anstrebt, setzt die KÄLTE-KLIMA Firmengruppe bereits jetzt Kältemittel mit einem niedrigen GWP beim Bau von Neuanlagen im Split- und Multisplit Bereich ein.
Mai2019

Engpässe bei der Kältemittelversorgung


Der Zentralverband des Deutschen Handwerks stellt auf seiner Internetseite Informationen zur F-Gase-Problematik zur Verfügung.
Jul2018
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